Schluss mit Larifari. Mit den neuen Corona-Regeln wird es für Ungeimpfte zunehmend ungemütlicher.
Angesichts der verschärften Corona-Lage und der neuen Omikron-Variante wollen Bund und Länder am Donnerstag, dem 2. Dezember, härtere Maßnahme ergreifen, um die vierte Corona-Welle zu brechen. Insbesondere für Ungeimpfte wird es zunehmend ungemütlicher!
2G im Einzelhandel, Maskenpflicht in Schulen und Kontaktbeschränkungen - das sind die neuen Corona-Regeln
Bereits vor der Bund-Länder-Konferenz am Donnerstag, dem 2. Dezember, ist durchgesickert, welche Corona-Regeln künftig in Deutschland gelten sollen. So soll die 2G-Regelung "bundesweit inzidenzenunabhängig" im Einzelhandel und in "Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung" gelten (alternativ mit 2G+). Zugang hätten dann nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen davon sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Zudem werden strengere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte greifen. Bedeutet: Wer bislang nicht vollständig geimpft ist, darf sich maximal mit zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis 14 Jahre und Geimpfte und Genesene sind davon ausgenommen. Außerdem soll in allen Schulen und für alle Klassenstufen die Maskenpflicht wieder eingeführt werden.
Neben den Kontaktbeschränkungen, der 2G-Regel und der Maskenpflicht in Schulen sind außerdem Beschränkungen für Großveranstaltungen geplant. So wird mittels einer neuen Obergrenze von Zuschauenden die Auslastung begrenzt.
"Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur maximal 30 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien darf nur maximal 30 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden", soll es laut "RP Online" in der Beschlussvorlage heißen.
In Hotspot-Regionen, in denen die Inzidenz bereits über 350 liegt, "werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen".
Kommt die Impfflicht? Das steht in der Beschlussvorlage
Laut Beschlussvorlage steht neben einer einrichtungsbezogene Impfpflicht eine allgemeine Impfpflicht im Raum. "Sie kann greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können", heißt es. Das sei laut der "Bild" in etwa im Februar 2022 der Fall.
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