Die Diskussion über die Hartz-IV-Sanktionen hält weiter an. Obwohl es Beschwerden gibt, geht das Jobcenter weiterhin hart gegen Fehlverhalten vor. Im ersten Halbjahr gab es insgesamt 450.000 Sanktionen.
Ob es ein Termin ist, der nicht wahrgenommen wurde, oder Stellen, die abgelehnt worden sind – das Jobcenter geht hart gegen das Fehlverhalten von Hartz-IV-Empfängern vor. Allein im ersten Halbjahr von 2018 gab es 450.000 Sanktionen. Diese reichen von der Kürzung des Arbeitslosengeldes II bis hin zum Streichen des gesamten Hartz-IV-Betrags, berichtet die „Welt“. Die Diskussion vertieft sich dadurch nur noch weiter.
Jüngst feuerte SPD-Chefin Andrea Nahles die Diskussion an, als sie sagte, dass die Leistungen junger Hartz-IV-Empfänger nicht gestrichen werden sollten. Derzeit ist es nämlich anders herum. Bezieher unter 25 Jahren können härter bestraft werden, als ältere Empfänger, berichtet „Hartziv.org“. Damit soll verhindert werden, dass junge Menschen ein Berufsleben beginnen, welches von Arbeitslosigkeit und Bezug von Sozialleistungen gekennzeichnet ist.
Während das Jobcenter mit harten Maßnahmen versucht, die jungen Empfänger von vorn herein von Verstößen abzuhalten, stößt allein schon die Menge der Sanktionen auf Kritik. Zumal 77,4 Prozent der Verstöße einfache Meldeversäumnisse sind. Dennoch sieht das Gesetz vor, so schreibt die „Welt“, dass bereits beim ersten schwerwiegenden Verstoß 100 Prozent der Regelleistung gekürzt werden muss.
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