Nach zwei Jahren ist Schluss mit der Sonderstellung bei der Pfandpflicht: Ab dem 1. Januar 2024 wird auch auf milchhaltige Getränke in Plastikflaschen eine Abgabe von 25 Cent fällig.
Verbraucherinnen und Verbraucher können vom 1. Januar an leere Plastikflaschen von Milch und Milchmischgetränken im Pfandautomaten zurückgeben. Neben normaler Milch gilt dies zum Beispiel auch für Kakao, Kaffeegetränke, Kefir und Trinkjoghurt. Zurückgeben werden können die leeren Flaschen dann überall dort, wo Einwegkunststoffflaschen vertrieben werden, zum Beispiel im Supermarkt.
Pfandpflicht für Milch soll gegen Vermüllung helfen
Die Pfandpflicht betrifft Getränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent in Plastikflaschen. Konkrete Beispiele wären etwa Müller Milch, Starbucks Kaffee oder Kefir. Auch einige Energy Drinks, die bisher aufgrund eines hohen Molke-Anteils pfandfrei blieben, fallen unter die Regelung. Die Produkte werden dadurch naturgemäß 25 Cent teurer. Die Pfandregel gilt nicht, wenn es sich um Tetra Paks handelt.
Wichtig sei, dass Deutschland aus der Vermüllung heraus- und stärker zu recyceltem Material komme, sagte Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. "Da sind alle aufgerufen, Industrie und auch Einzelhändler." Die Pfandpflicht für Milch und Milcherzeugnisse in Flaschen aus Einwegplastik sei ein sinnvoller Beitrag.
Für den Großteil der Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff gilt laut Umweltministerium bereits seit Anfang 2022 die Pfandpflicht. Nur für Milch und Milcherzeugnisse galt eine Übergangsfrist. Der Grund: Flaschen befüllt mit Milch oder Milchprodukten müssen bei der Rückgabe besonders hygienisch gereinigt werden. Die Hersteller und Supermärkte sollten eine längere Zeit haben, sich darauf vorzubereiten.
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