Mietrecht: Wann Duschen im Stehen verboten ist

29.11.2021 11:24

Einem Urteil nach dürfen Mieter je nach Badezimmer nicht im Stehen duschen. Klingt skurril, ist aber wahr. Unter welchen Umständen ist das Duschen im Stehen verboten?

Wie ein Mensch duscht, ist jawohl ihm selbst überlassen. Oder? Ein aktuelles Urteil lässt daran zweifeln. Denn tatsächlich kann es rechtliche und vor allem finanzielle Folgen für Mieter haben, wenn sie unter bestimmten Umständen im Stehen duschen.

Das musste ein Ehepaar nun am eigenen Leib erfahren. Die Mieter mussten sich wegen Schimmel vor dem Landgericht Köln verteidigen. Seit 1984 duscht und wohnt das Paar in ihrer Wohnung. Als die Wand im Badezimmer anfing zu schimmeln, klagten die Mieter auf Mietminderung und eine Beseitigung des Schimmels – und gewannen.

Doch der Vermieter legte Berufung ein. Und plötzlich wendete sich das Blatt. Das Landgericht entschied: Die Mieter seien im Unrecht. Sie duschten seit Jahren im Stehen und hätten damit vertragswidrig gehandelt.

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Kann Duschen im Stehen tatsächlich verboten sein?

Schuld an allem ist eigentlich die Badewanne. In ihr hatte das Ehepaar jahrelang – im Stehen – geduscht. Doch das Gericht entschied: Dafür sei das Badezimmer nicht gedacht, die Wände seien schließlich nur zur Hälfte gefliest. Bei jedem Duschvorgang spritzte somit zwangsläufig Wasser an den Putz darüber, woraufhin die Wand zu schimmeln begann.

Das Urteil besagt somit: Die Mieter sind selbst schuld an ihrem Schimmel. Duschen im Stehen kann also tatsächlich verboten sein – wenn das Badezimmer nicht dafür ausgerichtet ist.

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