Corona-Regeln für die Feiertage: So wird Weihnachten 2020

25.11.2020 14:47

Die Länder haben sich auf Corona-Regeln für Weihnachten und Silvester geeinigt. Was an den Feiertagen beachtet werden muss.

Inhalt

  • Länder haben sich auf Corona-Festtagsregeln geeinigt
  • Ministerpräsidenten empfehlen Selbstquarantäne vor den Feiertagen
  • Kein Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk

Länder haben sich auf Corona-Festtagsregeln geeinigt

Auch das Weihnachtsfest wird vom Coronavirus dirigiert. Nachdem seit Anfang November in Deutschland ein sogenannter Lockdown light beschlossen wurde, blieb abzuwarten, welche Regeln für die Feiertage gelten werden.

Am 25. November werden die Corona-Regeln für Weihnachten und Silvester 2020 beschlossen, doch offenbar konnten sich die Länder in einigen Punkten bereits einigen.

So soll der bisher geltende Lockdown bis zum 20. Dezember 2020 fortgesetzt werden, über die Feiertage soll es ein paar Lockerungen geben. Vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen Treffen mit bis zu zehn Personen mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen möglich sein. Aus dieser Regelung sind Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.

Ministerpräsidenten empfehlen Selbstquarantäne vor den Feiertagen

Dafür sollen ab dem 1. Dezember 2020 strengere Kontaktbeschränkungen gelten. Demnach sollen sich private Haushalte auf den Kontakt zu einem weiteren Haushalt beschränken, bei Treffen sollten maximal fünf Personen zusammen kommen. Außerdem wird die Maskenpflicht wahrscheinlich erweitert.

Außerdem empfehlen die Ministerpräsidenten vor den Feiertagen eine Selbstquarantäne, wie unter anderem "bild.de" aus einem vorliegenden Schreiben zitiert: "Wir appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, diese Maßnahme individuell für sich selbst zu prüfen und im Interesse und zum Schutz der Menschen, die man zu Weihnachten treffen möchte, umzusetzen."

Berlins regierender Bürgermeister Michael Müller ergänz im 'Morgenmagazin' von ARD und ZDF: "Natürlich muss es ein Weihnachtsfest sein, das man auch mit den Großeltern, mit den Enkeln feiern kann."

Kein Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk

Auch wenn empfohlen wird zu Silvester auf Feuerwerkskörper zu verzichten, wird es kein Verkaufsverbot geben. Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden, soll Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen verboten werden. Aus einem "tagesschau.de" vorliegenden Entwurf geht hervor: "Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen."

Quelle