Arbeitszeitgesetz, Kreuzfahrten, Kita-Kosten: Die Änderungen zum 1. August

31.07.2020 12:35

Jeden Monat ändern sich Gesetze und mehr in Deutschland und das gilt auch für den August 2020. Dieses Mal geht es um das Covid-19-Arbeitszeitgesetz, Kreuzfahrten, Kosten für die Kita und Neuerungen in Ausbildungen. So werden etwa Weiterbildungen zum Beispiel zum Fachwirt oder zur Erzieherin ab August vom Staat finanziell stärker gefördert.

Aufstiegs-Bafög

Weiterbildungen - etwa zum Fachwirt oder zur Erzieherin - werden ab August vom Staat finanziell stärker gefördert. So ist das Aufstiegs-Bafög - das frühere Meister-Bafög - künftig nicht mehr auf eine Fortbildung beschränkt, sondern kann für bis zu drei Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden: zum Beispiel vom Gesellen zum Servicetechniker, vom Servicetechniker zum Meister und vom Meister zum Betriebswirt. Bei einer Vollzeit-Weiterbildung gibt es vom Staat zudem in Zukunft mehr Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Ausbildung

Pünktlich zum Beginn des neuen Lehrjahres treten neue Ausbildungsverordnungen für acht modernisierte Ausbildungsberufe in Kraft. Neben verschiedenen IT-Berufen sind unter anderem auch angehende Bankkaufleute betroffenen, deren Ausbildung der zunehmenden Digitalisierung angepasst wird. Die bisher eigenständigen Ausbildungen zum Film- und zum Videoeditor werden zum Lehrberuf Mediengestalter Bild und Ton zusammengeführt.

Gesundheit

Um flexibel auf die Corona-Krise reagieren zu können, durften Krankenhäuser in den vergangenen Monaten auf bestimmten Stationen von der vorgeschriebenen Mindestbesetzung mit Pflegekräften abweichen. Für Intensivmedizin und Geriatrie (Altersheilkunde) läuft diese Sonderregelung aus - dort gelten ab 1. August wieder die üblichen Personaluntergrenzen. In den Bereichen Kardiologie, Unfallchirurgie, Herzchirurgie und Neurologie dürfen die Untergrenzen jedoch weiterhin unterschritten werden, wenn es sich wegen stark steigender Patientenzahlen nicht vermeiden lässt.

Wohngeld

Auf den Inseln in Nord- und Ostsee erhalten Geringverdiener künftig mehr Wohngeld. Weil die Mieten dort nämlich in der Regel deutlich höher sind als auf dem Festland, gibt es in der Wohngeldverordnung, die über die Höhe der Zuschüsse entscheidet, künftig eine neue Mietstufe für "Inseln ohne Festlandanschluss".

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