Achtung Bußgeld! Diese Verstöße beim Autofahren kommen dich teuer zu stehen

08.04.2021 10:50

Seit Neuestem gilt nun auch die Maskenpflicht im Auto – allerdings nicht uneingeschränkt für den Fahrer. Denn die Sicht und die Erkennbarkeit des Fahrzeugführenden dürfen nicht eingeschränkt werden. Zudem sind die Regelungen nicht bundesweit einheitlich. Hierauf musst du jetzt achten.

Nach Supermärkten, Bäckereien, Innenstädten oder Bussen und Zügen führen erste Bundesländer nun die Maskenpflicht im PKW ein. Das könnte für Autofahrer teuer werden, besonders wenn sie dazu eine Sonnenbrille tragen oder diese sogar wegen der Maske weglassen. Wir sagen, worauf du achten musst.

Autofahrer, die während der Fahrt eine Maske tragen und dazu noch eine Sonnenbrille aufsetzen oder die Sonnenblende herunterklappen, sind nicht mehr eindeutig im Straßenverkehr identifizierbar.

Wer erwischt wird, dem droht im Extremfall eine allgemeine Verkehrskontrolle und ein Bußgeld von 60 Euro. Autofahrern könnte vorgeworfen werden, gegen das geltende Verhüllungsverbot verstoßen zu haben.

Noch heftiger fällt das Bußgeld aus, wenn Autofahrer nun die Sonnenbrille wegen der Atemschutzmaske weglassen. "Verursache ich ohne Sonnenbrille und ohne heruntergeklappte Sonnenblende wegen der tief stehenden Sonne einen Verkehrsunfall, kann mein Haftpflichtversicherer nämlich bis zu 5000 Euro Regress von mir fordern", schreibt Rechtsanwalt M

Im Auto gilt Maskenpflicht für Mitfahrende

Bund und Länder haben zwar die sogenannte Osterruhe kassiert, von den angedachten Verschärfungen bleibt allerdings die Maskenpflicht für Mitfahrende im Auto.

Insassen, die nicht zum gleichen Haushalt gehören, müssen eine FFP2, eine medizinische Atemschutzmasken oder vergleichbare Mund-/Nasenbedeckungen (KN95, N95, P2 und andere) tragen. Welche Maske getragen werden muss, regeln die Bundesländer selbst.

Es gibt gravierende Unterschiede. So gilt in Bayern beispielsweise eine harte FFP2-Maskenpflicht, im benachbarten Baden-Württemberg sind auch medizinische Mundschutzmasken erlaubt.

Autofahrer sind von dieser Regelung in der Regel befreit. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wie beispielsweise in Sachsen. Hier gilt sogar ein Bußgeld von 100 Euro, wenn Autofahrer keine Maske tragen. Hier ist die Sonnenbrille dann also Tabu.

Ist die Sicht beeinträchtigt, hilft nur eins: Fahre in Sachsen ohne Insassen mit dem Auto.

Maskenpflicht kollidiert mit Verhüllungsverbot

Grundsätzlich gilt für alle Bundesländer: Wer mit mehreren Insassen im Auto sitzt und sich schützen will, kann eine Atemschnutzmaske tragen. Aus Kulanzgründen gehen Verkehrshüter bisher nicht streng gegen maskentragende Autofahrer vor.

Eigentlich müsste ein Bußgeld von 60 Euro fällig werden. Das regelt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dort heißt es in Paragraph 23 Absatz 4 Satz 1: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist."

Auf dem Blitzer-Foto ist der Fahrer nicht erkennbar, erklärt Rechtsanwalt Winter. "Wer mit einer Maske Auto fährt, hat also darauf zu achten, dass das Gesicht von der Maske nicht in einer Art und Weise verdeckt wird, die seine Erkennbarkeit verhindert."

Zudem müsse der Autofahrer stets dafür sorgen, "dass Sicht und Gehör" während der Fahrt "nicht beeinträchtigt" sind, heißt es dazu in der Straßenverkehrs-Ordnung. Eine Maske kann das Sichtfeld erheblich einschränken, was gleichzeitig auch die Unfallgefahr erhöht.

ichael Winter.

Zudem würde der Vollkaskoversicherer bei einem Unfall seine Eintrittspflicht ablehnen.

Autofahrer sollten lieber auf den Mundschutz im Auto verzichten. Besonders für Brillenträger könnte das nämlich im Straßenverkehr gefährlich sein. Oft beschlagen die Brillengläser beim Atmen. Bei einem Unfall kann das also auch teuer werden.

Quelle